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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2023
Aktenzeichen: VI R 24/21

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.10.2021
Aktenzeichen: 1 K 655/17

Schlagzeile:

Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG

Schlagworte:

Arbeitslohn, Gesundheitsförderung, Nebenleistung, Präventionsleistung, Steuerfreiheit, Unterkunft, Verpflegung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei (Anschluss an Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700, Rz 34).

EStG § 3 Nr. 34, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
SGB V § 20, § 20a, § 23 Abs. 2 Satz 2


Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 14.10.2021 - 1 K 655/17 aufgehoben.

Die Sache wird an das Thüringer Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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