Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 25.10.2023 |
Aktenzeichen: | I R 38/20 |
Schlagzeile: |
Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens
Schlagworte: |
Einzelveranlagung, Klageverfahren, Verfahrensrecht, Zusammenveranlagung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.
FGO § 68 S 1, EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 26a, FGO § 40 Abs 1, EStG VZ 2016
Tenor:
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.09.2020 - 5 K 2277/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.