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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 25.10.2023
Aktenzeichen: I R 38/20

Schlagzeile:

Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens

Schlagworte:

Einzelveranlagung, Klageverfahren, Verfahrensrecht, Zusammenveranlagung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens.

FGO § 68 S 1, EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 26a, FGO § 40 Abs 1, EStG VZ 2016

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.09.2020 - 5 K 2277/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

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