Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 31.01.2024 |
Aktenzeichen: | V R 43/21 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.06.2021 |
Aktenzeichen: | 1 K 115/17 |
Schlagzeile: |
Beitrittsaufforderung an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu § 4 Abs. 6 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)
Schlagworte: |
Beitrittsaufforderung, Betrieb gewerblicher Art, BgA, Körperschaftsteuer, Verflechtung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Ermöglicht § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine Zusammenfassung ohne organisatorische Verflechtung der zusammenzufassenden Betriebe gewerblicher Art (BgA)?
2. Gestattet § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG eine mehrstufige Zusammenfassung von mehr als zwei BgA, bei der auf einer ersten Stufe zwei BgA zusammengefasst werden und es dann auf einer zweiten Stufe für die Zusammenfassung dieser zusammengefassten BgA mit einem weiteren BgA ausreicht, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG nur zu einem der bereits zusammengefassten BgA vorliegen?
KStG § 4 Abs. 6 Satz 1
FGO § 122 Abs. 2 Satz 3
Tenor:
Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung beizutreten.