Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2023
Aktenzeichen: IX R 18/22

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2022
Aktenzeichen: 2 K 217/21

Schlagzeile:

Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen

Schlagworte:

Ausgleichsfläche, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Grundstück, Nutzungsentschädigung, Schätzung, Vermietung, Vorauszahlung, Windkraft, Zurverfügungstellung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände --gegebenenfalls im Wege einer Schätzung-- zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 - VI R 34/17, BFHE 265, 139, BStBl II 2021, 5).

EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 09.11.2022 - 2 K 217/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen