Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.09.2024 |
Aktenzeichen: | 3 K 22206/21 |
Schlagzeile: |
Zurechnung eines veräußerten Miteigentumsanteils an zwei landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen dem Betriebsvermögen
Schlagworte: |
Aufgabe, Betriebsvermögen, Miteigentumsanteil, Privatvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Bei der Übertragung oder Überführung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers bei Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft vor dem 17. Dezember 2020 gehen die Miteigentumsanteile an den betreffenden Grundstücken notwendig in das Privatvermögen über, sofern nicht eine Eigenbewirtschaftung durch den übernehmenden Mitunternehmer sich anschließt (entgegen BMF-Schreiben vom 17.05.2022, Rn. 14 f.).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision unter dem Aktenzeichen VI R 27/24anhängig.