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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 14.04.2025 |
| Aktenzeichen: | 3 V 112/24 |
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Schlagzeile: |
Streitwert in Verfahren über Grundsteuerwert
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Schlagworte: |
Grundsteuer, Hamburg, Kostenrecht, Streitwert
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Wichtig f�r: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
In einem Verfahren über einen Grundsteuerwertbescheid, der nach den Vorschriften des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) ergangen ist, beläuft sich der Streitwert grundsätzlich auf das Dreifache der im Streit liegenden jährlichen grundsteuerlichen Auswirkungen.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

