| Kapitaleinkünfte: |
| Kapitalerträge bei Bezug von Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG sind zu versteuern |
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| Optimale Gehaltsvereinbarung: |
| Freigrenze für Sachbezüge ist nicht auf nicht auf zweckgebundene Geldleistungen anwendbar |
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| Abfindung: |
| Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Abfindung |
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| Arbeitszimmer: |
| Aufwendungen für ein vorgehaltenes Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit sind nicht unbegrenzt abziehbar |
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| Betriebsprüfung: |
| Betriebsprüfung zur Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationseinkünften bei Einkunftsmillionären zulässig |
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