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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2004
Aktenzeichen: VI R 51/03

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.07.2003
Aktenzeichen: II 90/02

Schlagzeile:

Freigrenze für Sachbezüge ist nicht auf nicht auf zweckgebundene Geldleistungen anwendbar

Schlagworte:

Barlohnzahlung, Freigrenze, Mitgliedsbeitrag, Optimale Gehaltsvereinbarung, Sachbezug, Sportverein

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer findet die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG keine Anwendung.

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