| Schätzung: |
| Schätzung von Kapitaleinkünften anhand von Nummernkonten bei Verletzung der Mitwirkungspflicht |
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| Abfindung: |
| Spätere Aufstockung aus Sozialplan steht einer tarifbegünstigten Besteuerung einer Abfindung nicht entgegen |
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| Werbungskosten: |
| Schuldzinsen für Kredit zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung auch bei Überschuldung einer GmbH als Werbungskosten abzugsfähig |
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| Betriebsausgaben: |
| Kein Abzug einer durch die Europäischen Gemeinschaften festgesetzten kartellrechtlichen Geldbuße als Betriebsausgabe |
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| Abgabenordnung: |
| Bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht |
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