| Zinsen: |
| Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern |
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| Kindergeld: |
| Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus |
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| Werbungskosten: |
| Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen |
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| Werbungskosten: |
| Beratungsaufwendungen bei einem sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren sind als Werbungskosten abziehbar |
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| Grundsteuer: |
| Eine schwimmende Konferenzanlage ist kein Gebäude, so dass keine Grundsteuer zu zahlen ist |
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