Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.03.2000 |
Aktenzeichen: | X R 46/99 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.11.1998 |
Aktenzeichen: | 14 K 5106/98 E |
Schlagzeile: |
Einkommensgrenze bei Kinderzulage für volljährige Kinder beachten
Schlagworte: |
Baukindergeld, Eigene Einkünfte, Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Grenzbetrag, Kind, Kinderzulage, Treu und Glauben, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer, Familien
Kurzkommentar: |
Voraussetzung für die Kinderzulage für ein über 18 Jahre altes Kind ist, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltende Höchstgrenze für den Kindergeld-Anspruch nicht übersteigen.