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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2000
Aktenzeichen: X R 46/99

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.11.1998
Aktenzeichen: 14 K 5106/98 E

Schlagzeile:

Einkommensgrenze bei Kinderzulage für volljährige Kinder beachten

Schlagworte:

Baukindergeld, Eigene Einkünfte, Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Grenzbetrag, Kind, Kinderzulage, Treu und Glauben, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer, Familien

Kurzkommentar:

Voraussetzung für die Kinderzulage für ein über 18 Jahre altes Kind ist, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltende Höchstgrenze für den Kindergeld-Anspruch nicht übersteigen.

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