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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2000
Aktenzeichen: IX R 25/98

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.1998
Aktenzeichen: 2 K 3479/97

Schlagzeile:

Eigenheimförderung bei mehreren Miteigentümern einer Wohnung

Schlagworte:

Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fördergrundbetrag, Miteigentum, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Fördergrundbetrag bei der Eigenheimzulage nur anteilig in Anspruch genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bei allen Miteigentümern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen oder ob die Eigenheimzulage von allen Miteigentümern tatsächlich in Anspruch genommen wird.

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