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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.2000
Aktenzeichen: VIII R 41/99

Schlagzeile:

Veräußerung eines GmbH-Anteils durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Schlagworte:

Einkünfte, Ergänzungsbescheid, Familie, Feststellung, Gesellschaft mbH, Unterbeteiligung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (GbR) an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) beteiligt und veräußert sie diese Beteiligung, so kann die Veräußerung beim Gesellschafter der GbR nach § 17 EStG steuerpflichtig sein. Ob dies der Fall ist, insbesondere eine wesentliche Beteiligung (bis 1998 mehr als 25 Prozent.; seit 1999 mindestens 10 Prozent) veräußert wird, bestimmt sich jedoch nicht nach dem Beteiligungsgrad der GbR an der GmbH; vielmehr ist dem GbR-Gesellschafter nach der sog. Bruchteilsbetrachtung die Veräußerung der GmbH-Beteiligung so zuzurechnen, als ob er an der GmbH zu Bruchteilen beteiligt wäre

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