Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.05.2000 |
Aktenzeichen: | VIII R 41/99 |
Schlagzeile: |
Veräußerung eines GmbH-Anteils durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
Schlagworte: |
Einkünfte, Ergänzungsbescheid, Familie, Feststellung, Gesellschaft mbH, Unterbeteiligung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (GbR) an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) beteiligt und veräußert sie diese Beteiligung, so kann die Veräußerung beim Gesellschafter der GbR nach § 17 EStG steuerpflichtig sein. Ob dies der Fall ist, insbesondere eine wesentliche Beteiligung (bis 1998 mehr als 25 Prozent.; seit 1999 mindestens 10 Prozent) veräußert wird, bestimmt sich jedoch nicht nach dem Beteiligungsgrad der GbR an der GmbH; vielmehr ist dem GbR-Gesellschafter nach der sog. Bruchteilsbetrachtung die Veräußerung der GmbH-Beteiligung so zuzurechnen, als ob er an der GmbH zu Bruchteilen beteiligt wäre