Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2000
Aktenzeichen: 1 K 511/96

Schlagzeile:

Eigenheimförderung für Wohnblockhaus, das als einzige Wohnung genutzt wird

Schlagworte:

Baugenehmigung, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Ferienwohnung, Sondernutzungsgebiet, Wochenendhaus, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Für ein Haus, das zum dauernden Bewohnen geeignet ist, kann trotz der Bezeichnung als Wohnblockhaus die Eigenheimförderung beansprucht werden, wenn es als einzige Wohnung genutzt wird.

Hinweis: Wie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist unter einer Ferien- und Wochenendwohnung eine Wohnung zu verstehen, die entweder baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden darf oder die sich aufgrund ihrer Bauweise nich

Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom18.07.01 (Aktenzeichen X R 24/00) wie folgt entschieden: Für ein in einem Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser belegenes, als einzige Wohnung genutztes Wohnblockhaus kann die steuerliche Eigenheimförderung beansprucht werden, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Baugenehmigungt rechtswidrig erteilt wurde.

zur Suche nach Steuer-Urteilen