Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.09.2000 |
Aktenzeichen: | 5 K 392/98 |
Schlagzeile: |
Lieferung bereits fertiggestellter Doppelhaushälften ist umsatzsteuerfrei, wenn der Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt
Schlagworte: |
Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Abgeordnete
Kurzkommentar: |
Die Lieferung bereits fertiggestellter Doppelhaushälften ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, weil der Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt, § 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG.
Das Urteil ist rechtskräftig.