Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.05.1999 |
Aktenzeichen: | 5 K 2776/98 |
Schlagzeile: |
Online-Anschluss kein Indiz für private Computer-Nutzung
Schlagworte: |
Computer, Internet, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Ein privater Internet-Anschluss lässt nicht ohne Weiteres die Vermutung zu, der PC werde nicht ausschließlich beruflich genutzt. Im konkreten Fall ging es um einen Berufsschullehrer, der seinen Schülern den Umgang mit dem Internet beibrachte.
Hinweis: In älteren Verfügungen stellt die Finanzverwaltung darauf ab, ob der häusliche PC derart ausgestattet ist, daß die berufliche Verwendung schlüssig erscheint. Das ist überholt. Jeder moderne PC ist sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Einsatz geeignet. Ein Internetanschluß ist ebenso längst kein Indiz mehr für eine private Verwendung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.