Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2000
Aktenzeichen: 2 K 2340/98

Schlagzeile:

Soundkarte allein lässt nicht auf private Nutzung eines Computers schließen

Schlagworte:

Computer, Soundkarte, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Finanzamt kann bei einem privat angeschafften Computer mit Soundkarte und Lautsprecherboxen nicht ohne Weiteres wegen „vielseitiger Nutzungsmöglichkeiten“ eine Privatnutzung unterstellen. Das Finanzgericht erkannte daher bei einem Lehrer an einer berufsbildenden Schule die Aufwendungen für einen PC als Werbungskosten an.

Hinweis: In älteren Verfügungen stellt die Finanzverwaltung darauf ab, ob der häusliche PC derart ausgestattet ist, daß die berufliche Verwendung schlüssig erscheint. Das ist überholt. Jeder moderne PC ist sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Einsatz geeignet. Ein Internetanschluß ist ebenso längst kein Indiz mehr für eine private Verwendung.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen