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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2000
Aktenzeichen: 12 K 446/99

Schlagzeile:

Finanzamt darf für einen Computer kein „Fahrtenbuch“ verlangen

Schlagworte:

Aufzeichnungspflicht, Computer, Einzelaufzeichnung, Nachweis, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Finanzamt darf von einem Steuerzahler, der einen PC steuermindernd geltend macht, keine „nachvollziehbaren Einzelaufzeichnungen über Art, Zeitpunkt, Zeitraum und Bezug“ der Nutzung verlangen. Zum Nachweis von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, die die Vorlage von Einzelaufzeichnungen zwingend vorsehen.

Hinweis: Siehe Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 19.02.2004 (Az.: VI R 135/01).

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist rechtskräftig.

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