Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 13.02.2001 |
Aktenzeichen: | IV D 1 - S 7170 - 4/01 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14, 16 des Umsatzsteuergesetzes bei Sachverständigentätigkeit eines Arztes
Schlagworte: |
Arzt, Sachverständiger, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Ärzte
Kurzkommentar: |
Nach dem EuGH-Urteil vom 14. September 2000 (Rechtssache C-384/98) sind Leistungen eines Arztes nur dann steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen
Gesundheitsstörungen dienen. Nach dem BMF-Schreiben ist daher die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens nur dann nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
Wichtiger Hinweis: Das BMF-Schreiben ist durch das BMF-Schreiben vom 8. November 2001 (Aktenzeichen IV D 1 - S 7170 - 201/01) ersetzt worden.