Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.01.2001 |
Aktenzeichen: | 9 K 234/99 |
Schlagzeile: |
Eigenheimförderung trotz Lage eines Einfamilienhauses in einem Ferien- und Wochenendhausgebiet
Schlagworte: |
Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Eigentumswohnung, Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wochenendwohnung, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Errichtet ein Bauherr ein Haus auf Grund einer ihm erteilten Genehmigung zum Bau eines "Einfamilienwohnhauses" und ist die Wohnung deshalb verwaltungsgerichtlich als steuerbegünstigt im Sinne des II. Wohnungsbaugesetzes anerkannt wor-den, ist die Eigenheimförderung auch dann zu gewähren, wenn das Haus in einem Ferien- und Wochenendhausgebiet liegt.
Über folgenden Fall hat das oberste deutsche Steuergericht zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer erwarb eine Eigentumswohnung und nutzte sie zu eigenen Wohnzwecken. Er ist in der Wohnung amtlich gemeldet. Für die selbstbewohnte Wohnung machte er die Eigenheimzulage geltend. Das Finanzamt lehnte die Zulage ab, weil die Wohnung in einem bauplanungsrechtlich als Sondernutzungsgebiet (Ferien- und Wochenendhausgebiet) ausgewiesenen Bereich liege.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IX R 16/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Gewährung der Eigenheimzulage trotz Lage der Eigentumswohnung in einem Ferien- und Wochenendhausgebiet?
Aktuelle Ergänzung: Das Finanzamt hat die Revision zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.