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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.06.2000
Aktenzeichen: 2 K 147/99

Schlagzeile:

Eigenheimzulage bei gemeinsamer Errichtung eines Einfamilienhauses durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Schlagworte:

Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fremder Grund und Boden, Nutzungsrecht, Wirtschaftliches Eigentum, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eheähnliche Gemeinschaften, Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Errichten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das zivilrechtlich im Eigentum nur eines Partners steht, kann auch der andere als wirtschaftlicher Miteigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt sein, wenn ihm für den Fall des Scheiterns der Lebensgemeinschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Ausgleichsanspruch gegen den zivilrechtlichen Eigentümer in Höhe des hälftigen Verkehrswertes des Gebäudes zusteht.

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Revisionentscheidung vom 18.07.01 (Aktenzeichen X R 15/01) die Rechtsauffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg bestätigt.

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