Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2001
Aktenzeichen: 10 K 5569/92 E

Schlagzeile:

Atypisch stille Unterbeteiligung minderjähriger Kinder an einer GmbH-Beteiligung des Vaters

Schlagworte:

Familie, Treu und Glauben, Unterbeteiligung, Veräußerung, Verträge mit Angehörigen, Wesentliche Beteiligung, Zurechnung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 21/01 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist eine atypisch stille Unterbeteiligung der anfangs minderjährigen Kinder an einer 50prozentigen GmbH-Beteiligung des Vaters steuerlich anzuerkennen (mit der Folge, dass weder der Vater noch die Kinder bei der späteren Veräußerung der Beteiligung wesentlich i.S. des § 17 EStG beteiligt waren), wenn bei Abschluss der Unterbeteiligungsverträge kein Ergänzungspfleger mitgewirkt hat und die Gewinnausschüttungen der GmbH teilweise abweichend von den Verträgen verwendet worden sind? Ist eine spätere rückwirkende Genehmigung der nunmehr volljährig gewordenen Kinder ausreichend? Ist das Finanzamt nach Treu und Glauben an die langjährige Nichtbeanstandung der Unterbeteiligungsverträge vor dem Streitjahr gebunden?
-- Zulassung durch FG --
EStG § 17 Abs 1; AO § 39 Abs 2 Nr 1; BGB § 242

zur Suche nach Steuer-Urteilen