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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2001
Aktenzeichen: VI R 96/00

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2000
Aktenzeichen: 7 K 1193/97

Schlagzeile:

Bemessung des geldwerter Vorteils bei Überlassung von Wertpapieren an Arbeitnehmer (alte Rechtslage)

Schlagworte:

Aktie, Arbeitslohn, Bewertung, Geldwerter Vorteil, Sachbezug, Vermögensbeteiligung, Wertpapier

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Überlässt der Arbeitgeber Wertpapiere an seine Arbeitnehmer gegen einen fest und unabänderlich bezifferten Preisnachlass, so bemisst sich der geldwerte Vorteil nach diesem im Überlassungsangebot bezifferten Preisnachlass. § 19a Abs. 8 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet in diesem Fall keine Anwendung.

Wichtiger Hinweis: Das Urteil betrifft die bis einschließlich des Jahres 2000 geltende Fassung des § 19a EStG. Die Steuerbefreiung bei Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ist ab dem Steuerjahr 2001 völlig neu gefasst und erheblich vereinfacht worden.

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