Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.01.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 238/98 |
Schlagzeile: |
Keine Eigenheimförderung bei Kauf der Wohnung von der künftigen Ehefrau wenige Tage vor Eheschließung
Schlagworte: |
Anschaffung, Ehegatten, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Verfassung, Wirtschaftliches Eigentum, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Bei der Anschaffung vom Ehegatten besteht kein Anspruch auf die Eigenheimförderung. Das Finanzgericht Saarland hatte über den Sonderfall zu entscheiden, dass der notarielle Kaufvertrag wenige Tage vor der Hochzeit geschlossen wurde, der Besitzübergang aber erst zwei Monate nach Eheschließung erfolgte. Nach Ansicht der Finanzrichter komme es für den Ausschlusstatbestand zwar nicht auf das zivilrechtliche Eigentum, sondern auf das wirtschaftliche Eigentum an. Dieses habe der Käufer aber nicht vor der Eheschließung erlangt, da entgegen der notariellen Vereinabrung der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt war.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet X R 49/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Abzugsbeträge nach § 10e EStG für ein Zweifamilienhaus, das der Kläger mit Kaufvertrag drei Wochen vor der Eheschließung von der - jetzigen - Ehefrau erworben hat. Liegt eine schädliche Anschaffung vom Ehegatten vor (Übergang von Nutzen und Lasten erst nach der Heirat) oder ist die Regelung des § 10e Abs.1 Satz 8 EStG verfassungskonform so auszulegen, dass sie keine schuldrechtlich vor der Eheschließung abgeschlossenen Kaufverträge erfasst?