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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2001
Aktenzeichen: I 329/1999

Schlagzeile:

Auswirkung des Todes eines Ehegatten auf die Objektbeschränkung bei der Eigenheimzulage

Schlagworte:

Ehegatten, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Miteigentum, Miteigentumsanteil, Objektbeschränkung, Objektverbrauch, Tod eines Ehegatten, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Die Eigenheimförderung kann stets so zu Ende geführt werden, wie es ohne den Todesfall bei bestehender Ehe möglich gewesen wäre. Zu diesem positiven Ergebnis kam das Finanzgericht Nürnberg und wies damit die Finanzverwaltung in ihre Schranken.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IX R 71/01. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Objektverbrauch bei Tod eines Ehegatten - Ist die für den Tod eines Ehegatten vorgesehene begünstigende Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz EigZulG entgegen der zur gleichlautenden Vorschrift des § 10e Abs. 5 Satz 3 EStG ergangenen Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 31. 5. 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461) verfassungsrechtlich zwingend dahingehend auszulegen, dass die Eigenheimförderung - ohne Rücksicht auf einen möglicherweise vorliegenden Objektverbrauch - stets so zu Ende geführt werden kann, wie es ohne den Todesfall bei bestehender Ehe möglich gewesen wäre?

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