Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2002
Aktenzeichen: 9 K 3683/99

Schlagzeile:

++Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers in Österreich

Schlagworte:

Diskriminierung, Freizügigkeit, Gemeinschaftsrecht, Gleichheit, Realsplitting, Unterhalt, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet XI R 5/02. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Sind Unterhaltszahlungen eines inländischen Steuerpflichtigen an seinen in Österreich lebenden geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben abziehbar, obwohl die Unterhaltsleistungen in Österreich nicht besteuert werden?
Verstößt § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG gegen Verfassungsgrundsätze und/oder gegen Gemeinschaftsrecht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 1a Abs 1 Nr 1; EStG § 10 Abs 1 Nr 1; GG Art 3; EG Art 12; EGVtr Art 18

zur Suche nach Steuer-Urteilen