Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 66/98 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.09.1998 |
Aktenzeichen: | VII 384/98 |
Schlagzeile: |
Kondensationsteil in einem Brennwertkessel als begünstigte Anlage zur Wärmerückgewinnung bei Eigenheimförderung
Schlagworte: |
Brennwertkessel, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Kondensationsteil, Ökozulage, Wärmerückgewinnungsanlage
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Zu den durch das Eigenheimzulagegesetz begünstigten Anlagen zur Wärmerückgewinnung (Ökozulage) gehört auch der in einem Brennwertkessel enthaltene Kondensationsteil. Der BFH erteilte damit der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung im BMFSchreiben vom 10. Februar 1998 (Textziffer 77) eine Abfuhr.
Hintergrund: Im Urteilsfall gehörte zur Heizungsanlage des Hauses ein so genannter Brennwertkessel mit der Eigenschaft, die in den Rauchabgasen enthaltene Kondensationswärme wieder nutzbar zu machen. Er setzte sich zusammen aus dem konventionellen Heizkessel und zusätzlich aus einem nachgeschalteten Abgaswärmetauscher, der die Heizgase abkühlt und ihnen damit die Wärme entzieht, die ansonsten ungenutzt an die Abluft gelangt.
Der Bundesfinanzhof gewährte den erhöhten Förderbetrag (Ökozulage) und sah den Brennwertkessel mit dem Kondensationsteil als begünstigte Wärmerückgewinnungsanlage an.