Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 75/00 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.06.2000 |
Aktenzeichen: | 13 K 4307/99 |
Schlagzeile: |
Eigenheimzulage für neu geschaffenen Wohnraum nur bei Selbstnutzung der Wohnung und ihrer Erweiterung
Schlagworte: |
Ausbau, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Erweiterung, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu beurteilende Objekte (Erweiterungen) im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes.
Hinweis: Die Wohnung und ihre Erweiterung müssen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert werden kann.