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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2002
Aktenzeichen: IX R 75/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.06.2000
Aktenzeichen: 13 K 4307/99

Schlagzeile:

Eigenheimzulage für neu geschaffenen Wohnraum nur bei Selbstnutzung der Wohnung und ihrer Erweiterung

Schlagworte:

Ausbau, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Erweiterung, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu beurteilende Objekte (Erweiterungen) im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes.

Hinweis: Die Wohnung und ihre Erweiterung müssen nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert werden kann.

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