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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.04.2002
Aktenzeichen: IV C 3 - EZ 1010 - 12/02

Schlagzeile:

Zweifelsfragen zur Eigenheimzulage (Wirtschaftliches Eigentum, Herstellung, Genossenschaftsförderung)

Schlagworte:

Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Genossenschaftsanteil, Herstellung, Wirtschaftliches Eigentum

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt zu Zweifelsfragen bei der Eigenheimzulage Stellung und korrigiert in mehreren Punkten (Wirtschaftliches Eigentum, Herstellung, Genossenschaftsförderung) das grundlegende Anwendungsschreiben aus dem Jahre 1998.

Bei der Frage des wirtschaftlichen Eigentums bezieht sich das Bundesfinanzministerium auf folgende BFH-Urteile vom 18. Juli 2001:
- Aktenzeichen X R 15/01 (Eigenheimzulage bei gemeinsamer Errichtung eines Einfamilienhauses durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft)
- Aktenzeichen X R 23/99 (Eigenheimzulage für wirtschaftliche Eigentümer bei Bauten auf fremdem Grund)
- Aktenzeichen X R 39/97 (Eigenheimförderung bei Scheidung von Ehegatten).

Die Neuregelung zur Genossenschaftsförderung nach § 17 des Eigenheimzulagengesetzes beruht auf dem Urteil des BFH vom 15. Januar 2002 (Aktenzeichen IX R 55/00).

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