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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.06.2002
Aktenzeichen: IV D 1 - S 7170 - 51/02

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Unternehmern mit der Berufsbezeichnung Podologe und Medizinischer Fußpfleger

Schlagworte:

Fußpfleger, Podologe, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Nach dem 1. Januar 2002 erbrachte heilberufähnliche Leistungen von Podologen und Medizinischen Fußpflegern, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 PodG erteilt worden ist oder nach § 10 Abs. 1 PodG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.

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