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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: X R 31/99

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.1998
Aktenzeichen: VII 229/96

Schlagzeile:

Annahme nachträglicher Herstellungskosten bei der Eigenheimförderung

Schlagworte:

Ausbau, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Herstellungskosten, Objektverbrauch, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Die Annahme nachträglicher Herstellungskosten i.S. des § 10e Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt zumindest eine räumliche Beziehung der nachträglichen Herstellungsarbeiten zu dem Objekt voraus, das sie ergänzen oder vervollständigen sollen.

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