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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.07.2002
Aktenzeichen: V B 112/01

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.2001
Aktenzeichen: 5 K 6962/99

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Folgen bei verbilligter Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Schlagworte:

Bemessungsgrundlage, Catering, Kantine, Mahlzeiten, Sachbezug, Sachbezugsverordnung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Gibt ein Unternehmer an seine Arbeitnehmer Mahlzeiten in einer von einem Dritten (Caterer) betriebenen Kantine verbilligt ab, so gehört zur Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer regelmäßig auch das vom Unternehmer an den Dritten für diese Umsätze gezahlte Entgelt.

Hinweis: Ein Anspruch darauf, wie bei einer vom Unternehmer selbst betriebenen Kantine gemäß Abschn. 12 Abs. 10 bis 12 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) die Bemessungsgrundlage unter Ansatz (lediglich) der amtlichen Sachbezugswerte nach der Sachbezugsverordnung zu ermitteln, besteht nicht.

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