Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 18.02.2003 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - EZ 1230 - 3/03 |
Schlagzeile: |
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderzulage sowie der Zugehörigkeit zu einem inländischen Haushalt bei der Eigenheimzulage
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Haushaltszugehörigkeit, Kinderzulage
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat seine Grundsätze zur Gewährung der Kinderzulage auf Grund der positiven Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs neu gefasst.
Die Gewährung der Kinderzulage setzt zum einen voraus, dass der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte für das jeweilige Jahr des Förderzeitraums für das Kind zumindest für einen Monat Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung der Immobilie oder zu einem späteren Zeitpunkt im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört hat oder gehört. Nicht Voraussetzung ist, dass das Kind in dem Förderobjekt wohnt.
Hinweis: Das BMF-Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.