Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.02.2003 |
Aktenzeichen: | V B 164/02 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.07.2002 |
Aktenzeichen: | 1 V 12/02 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer staatlich anerkannten Altenpflegerin
Schlagworte: |
Altenpfleger, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Es ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ernstlich zweifelhaft, ob und inwieweit eine staatlich anerkannte Altenpflegerin arztähnliche oder heilberufliche Leistungen erbringt.
Hinweis: Ebenfalls zweifelhaft ist es nach dem BFH-Beschluss, ob bereits vor In-Kraft-Treten des AltPflG die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise erbracht werden konnten.