Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 16.07.2003 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2341 - 7/03 |
Schlagzeile: |
Aktualisierte Gesamtübersicht der steuerbefreiten Kaufkraftzuschläge
Schlagworte: |
Ausland, Kaufkraftzuschlag, Steuerbefreiung, Steuerfreie Zuschläge
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Beamte
Kurzkommentar: |
Öffentlich Bedienstete und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft, die vorübergehend ins Ausland versetzt werden, profitieren von der Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs. Für einige Dienstorte hat das Auswärtige Amt die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.