Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 04.11.2003 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2334 - 274/03 |
Schlagzeile: |
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2004
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Mahlzeiten, Sachbezug
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
In dem BMF-Schreiben wird festgelegt, dass die Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, mit dem anteiligen amtlichen Sachbe-zugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten sind. Diese Werte betragen ab dem Jahr 2004 für ein Mittag- oder Abendessen 2,58 Euro und für ein Frühstück 1,44 Euro. Die Sachbezugswerte gelten auch für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder wäh-rend einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Hinweis: Die Sachbezugsverordnung ist nicht nur für das Steuerrecht verbindlich. Die Werte gelten ebenfalls für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversi-cherung.