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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.04.2004
Aktenzeichen: VII R 44/03

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.05.2003
Aktenzeichen: 4 K 3876/02 VSt

Schlagzeile:

Stromsteuerbefreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)

Schlagworte:

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage, KWK-Anlage, Steuerbefreiung, Stromnetz, Stromsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Dem in § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) verwendeten Begriff des räumlichen Zusammenhangs lässt sich nicht entnehmen, dass bereits die Einspeisung des in einer begünstigten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz in jedem Fall zu einem Ausschluss der Stromsteuerbefreiung führt.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof entschied, dass von einer Entnahme des Stroms in räumlichem Zusammenhang zu der von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigten Anlage jedenfalls dann ausgegangen werden kann, wenn mit dem in der Anlage erzeugten Strom ausschließlich innerhalb einer kleinen Gemeinde gelegene kommunale Abnahmestellen versorgt werden.

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