Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.05.2004
Aktenzeichen: III R 29/03

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.01.2003
Aktenzeichen: 12 K 245/02

Schlagzeile:

Höhe des Fördergrundbetrages bei alleiniger Nutzung einer Wohnung im Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus durch den Miteigentümer

Schlagworte:

Billigkeit, Eigenheimzulage, Miteigentümer, Miteigentumsanteil, Nutzung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.

Die Anweisung in Randziffer 66 des BMF-Schreibens vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG.

Die Gewährung der Eigenheimzulage im Wege einer Billigkeitsregelung in gesetzlich nicht vorgesehenen Fällen ist der Verwaltung durch § 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verwehrt.

zur Suche nach Steuer-Urteilen