Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.07.2004 |
Aktenzeichen: | V R 27/03 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.11.2002 |
Aktenzeichen: | 7 K 7264/02 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen
Schlagworte: |
Ärztliche Leistung, Heilbehandlung, Schönheitschirurgie, Schönheitsoperation, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Ärzte
Kurzkommentar: |
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach § 4 Nr. 14 UStG 1993 reicht es nicht aus, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, vielmehr müssen sie der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.
Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2241/04 eine Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil anhängig.
Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen
UStG § 4 Nr 14; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c