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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.02.2004
Aktenzeichen: 4 K 1059/01

Schlagzeile:

Für den Anspruch auf Eigenheimzulage genügt das wirtschaftliche Eigentum an einer Immobilie

Schlagworte:

Antragsbefugnis, Eigenheimzulage, Wirtschaftliches Eigentum, Wohnrecht

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Eltern, denen bei der Übertragung einer Immobilie auf ihre minderjährige Tochter ein unentgeltliches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt worden ist, haben als wirtschaftliche Eigentümer des der minderjährigen Tochter gehörenden Hauses Anspruch auf die Eigenheimzulage.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Aktenzeichen IX R 64/04 (Abgabe; altes Az: III R 38/04) die folgende Rechtsfrage anhängig:
Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht: Sind die Eltern, denen ein unentgeltliches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt ist, als wirtschaftliche Eigentümer des der minderjährigen Tochter gehörenden Hauses Anspruchsberechtigte der Eigenheimzulage? Divergenz zu den BFH-Urteilen X R 20/99 und X R 54/01?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 39 Abs 2 Nr 1; EigZulG § 1

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