Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.12.2004 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - EZ 1010 - 43/04 |
Schlagzeile: |
Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben regelt Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
A. Eigenheimzulage
I. Anspruchsberechtigter (§ 1 EigZulG)
II. Begünstigtes Objekt (§ 2 EigZulG)
1. Wohnung im eigenen Haus
1.1 Begriff der Wohnung
1.2 Wohnung „im eigenen Haus“
1.2.1 Bürgerlich rechtlicher Eigentümer
1.2.2 Wirtschaftlicher Eigentümer
2. Herstellung oder Anschaffung
2.1 Herstellung einer Wohnung
2.2 Anschaffung einer Wohnung
3. Ausschluss der Steuerbegünstigung
3.1 Ferien- oder Wochenendwohnungen
3.2 Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnungen
3.3 Anschaffung vom Ehegatten
3.4 Bauten ohne Baugenehmigung
4. Erbfall
III. Förderzeitraum (§ 3 EigZulG)
1. Zeitpunkt der Herstellung
2. Zeitpunkt der Anschaffung
IV. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 4 EigZulG)
V. Einkunftsgrenze (§ 5 EigZulG)
VI. Objektbeschränkung (§ 6 EigZulG)
1. Allgemeines
2. Objektverbrauch bei Ehegatten
2.1 Räumlicher Zusammenhang
2.2 Objektverbrauch nach Trennung, Scheidung oder Tod eines Ehegatten
VII. Folgeobjekt (§ 7 EigZulG)
VIII. Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 EigZulG (§ 8 EigZulG)
1. Herstellungs- oder Anschaffungskosten
1.1 Nachträgliche Herstellungskosten
1.2 Anschaffungskosten des Grund und Bodens
1.3 Teilentgeltlicher Erwerb / Erwerb im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge
2. Kürzung der Bemessungsgrundlage
IX. Höhe der Eigenheimzulage (§ 9 EigZulG)
1. Fördergrundbetrag (§ 9 Abs. 2 EigZulG)
1.1 Miteigentum
1.2 Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung
2. Kinderzulage (§ 9 Abs. 5 EigZulG)
2.1 Voraussetzungen
2.2 Ausschluss mehrfacher Förderung (§ 9 Abs. 5 Satz 4 und 5 EigZulG)
2.3 Kinderzulage bei Miteigentum (§ 9 Abs. 5 Satz 3 EigZulG)
X. Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage (§ 10 EigZulG)
XI. Verfahren (§§ 11 bis 15 EigZulG)
1. Erstmalige Festsetzung (§ 11 Abs. 1 EigZulG)
2. Neufestsetzung oder Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse (§ 11 Abs. 2 und 3 EigZulG)
3. Aufhebung oder Änderung bei Über- oder Unterschreiten der Einkunftsgrenze (§ 11 Abs. 4 EigZulG)
4. Fehlerbeseitigende Neufestsetzung (§ 11 Abs. 5 EigZulG)
5. Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Miteigentümern (§ 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 EigZulG)
6. Anwendung der Abgabenordnung (§ 15 EigZulG)
XII. Genossenschaftsförderung (§ 17 EigZulG)
1. Anforderungen an die Genossenschaft
2. Persönliche Voraussetzungen
3. Förderzeitraum und Höhe der Eigenheimzulage
4. Kürzung der Eigenheimzulage für ein Wohnobjekt bei Inanspruchnahme der Genossenschaftsförderung
XIII. Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 19 EigZulG)
Beginn der Herstellung
B. Zeitliche Anwendung