Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.09.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 691/99 |
Schlagzeile: |
Höhe des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs bei Überlassung von Zimmern in einem Schwesternwohnheim durch Arbeitgeber, wenn ortsübliche Miete unterhalb der Sachbezugswerte liegt.
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Bewertung, Sachbezug, Unterkunft
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 74/04 ist folgende Rechtsfrage beim BFH anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2005):
Bewertung der auf dem Krankenhausgelände belegenen Wohnheim-Unterkünfte zwingend mit den Werten der SachBezV, wenn die Arbeitnehmer hierfür die nach dem Tarifvertrag vereinbarten Zuzahlungen geleistet haben und diese Zuzahlungen der ortsüblichen Miete entsprechen? Kann bei dieser Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung begrifflich ein "steuerbarer Vorteil" gegeben sein oder begründet die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und dem Wert nach der SachBezV eine im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährte "verbilligte" Überlassung und damit steuerpflichtigen Arbeitslohn?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 42d; EStG § 8 Abs 2; SachBezV § 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 2.9.2004 (11 K 691/99)