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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.2004
Aktenzeichen: II R 46/02

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2002
Aktenzeichen: 2 K 627/00

Schlagzeile:

Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts ist nicht schenkungssteuerpflichtig

Schlagworte:

Grundstücksübertragung, Körperschaft, Schenkung, Schenkungsteuer, Steuerbefreiung, Unentgeltliche Übertragung

Wichtig für:

Kommunen, Körperschaften

Kurzkommentar:

Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung sind regelmäßig keine freigebigen Zuwendungen i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

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