Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 10.02.2005
Aktenzeichen: V R 59/03

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.04.2002
Aktenzeichen: 6 K 1369/99

Schlagzeile:

Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei innergemeinschaftlich geliefert wurde

Schlagworte:

Buchnachweis, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Darf die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, die zweifelsfrei vorliegt, allein mit der Begründung versagen, der Steuerpflichtige habe den dafür vorgeschriebenen Buchnachweis nicht rechtzeitig geführt?

2. Kommt es zur Beantwortung der Frage darauf an, ob der Steuerpflichtige zunächst bewusst das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung verschleiert hat?

Normen: UStG § 4 Nr 1 Buchst b; UStG § 6a Abs 1; UStG § 6a Abs 3; UStDV § 17a Abs 1; UStDV § 17a Abs 3; EWGRL 388/77 Art 28c Teil A Buchst a

Das Vorabentscheidungsersuchen des BFH ist beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-146/05 anhängig.

Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über den Vorlagebeschluss vom 10. Februar 2005 (EuGH-Az: C-146/05) ausgesetzt.

zur Suche nach Steuer-Urteilen