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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2004
Aktenzeichen: II 1128/03

Schlagzeile:

Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Schlagworte:

Bemessungsgrundlage, Eigenheimzulage, Einlage, Genossenschaftsanteil

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 68/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, dass sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemisst oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EigZulG § 17

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