Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2004 |
Aktenzeichen: | II 1128/03 |
Schlagzeile: |
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Eigenheimzulage, Einlage, Genossenschaftsanteil
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 68/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, dass sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemisst oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EigZulG § 17