Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.11.2004 |
Aktenzeichen: | 14 K 4058/02 EZ |
Schlagzeile: |
Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Einkunftsgrenze, Fehlerberichtigung, Gesamtbetrag der Einkünfte
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 17/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "nachträglichen Bekanntwerdens" i.S. von § 11 Abs. 4 EigZulG: Ist eine Aufhebung der Eigenheimzulagenfestsetzung gem. § 11 Abs. 4 EigZulG ausgeschlossen, wenn bereits aus dem Antrag auf Eigenheimzulage das Überschreiten der Einkunftsgrenze erkennbar ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EigZulG § 11 Abs 4