Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 74/03 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.08.2003 |
Aktenzeichen: | 13 K 193/02 |
Schlagzeile: |
Kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung eines zweiten Objekts bei der Eigenheimzulage
Schlagworte: |
Aufhebung, Bestandskraft, Eigenheimzulage, Verzicht, Zweitobjekt
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Zusammenveranlagte Ehegatten, die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums der Eigenheimzulage für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.