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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2005
Aktenzeichen: IX R 74/03

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2003
Aktenzeichen: 13 K 193/02

Schlagzeile:

Kein Verzicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung eines zweiten Objekts bei der Eigenheimzulage

Schlagworte:

Aufhebung, Bestandskraft, Eigenheimzulage, Verzicht, Zweitobjekt

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Zusammenveranlagte Ehegatten, die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums der Eigenheimzulage für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.

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