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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 29.11.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 01. Januar 2006 und Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

Schlagworte:

Abfindung, Abschreibung, Degressive Abschreibung, Eigenheimzulage, Geburtsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Sonderausgabe, Steuerberatungskosten, Steuerrechtsänderungen, Übergangsbeihilfe, Übergangsgeld, Übergangsregelung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums befasst sich mit der Zustimmung des Bundeskabinetts am 29. November 2005 zu Entwürfen von Formulierungshilfen für zwei Gesetze der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Es handelt sich zum einen um ein Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 01. Januar 2006. Zum anderen handelt es sich um ein Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm.

1. Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 01. Januar 2006.

Wichtig: Unberührt bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Wer also schon Wohneigentum hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.

2. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

Folgende Maßnahmen sollen bereits ab 2006 gelten:

- Ersatzlose Streichung der Steuerfreibeträge für Abfindungen

Wichtig: Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.

- Wegfall der Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz)

- Wegfall der Freibeträge für Heirats- und Geburtshilfen

- Wegfall der Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben (für Neufälle)

- Ersatzlose Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten

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