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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.2005
Aktenzeichen: II 1177/03

Schlagzeile:

Beitragszahlungen an das "Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft" als steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Schlagworte:

Allgemeinverbindlichkeit, Land- und Forstwirtschaft, Steuerbefreiung, Tarifvertrag, Zukunftssicherung, Zusatzversorgungskasse

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 16/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.6.2006):
Sind Beitragszahlungen an das "Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft", zu denen der Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag verpflichtet ist, steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen? Ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der nicht den in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG geforderten Voraussetzungen gleichzusetzen ist, wonach die Steuerfreiheit nur gegeben ist, wenn der Arbeitgeber "aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung" zur Beitragszahlung verpflichtet ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 3 Nr 62; GG Art 80
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 17.11.2005 (II 1177/03)

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