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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 31.05.2006
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7140 - 5/06

Schlagzeile:

Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der streitigen Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 25. November 2005 (Az: V B 75/05) entschieden, dass es noch nicht geklärt sei, welche Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer auf die Regelung zum Gutglaubensschutz in § 6a Abs. 4 UStG berufen kann. Er hat in dem entschiedenen Einzelfall die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung für gegeben angesehen. Zur Anwendung dieses Beschlusses nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung.

Eine Aussetzung der Vollziehung kann nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums allein unter Berufung auf den BFH-Beschluss vom 25. November 2005 nicht gewährt werden, wenn die für die Beurteilung des Einzelfalls entscheidende Rechtsfrage hinsichtlich der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen insoweit bereits höchstrichterlich entschieden ist. Dies gilt für einige Sachverhalte, die im BMF-Schreiben aufgelistet werden.

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